Sie möchten einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen – doch brauchen Sie dafür eine Genehmigung? Die Antwort hängt nicht nur vom Stammdurchmesser ab, sondern auch vom Bundesland, der Gemeinde und manchmal vom Straßenabstand. Ein Fehler hier kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bedeuten.

Die grundsätzliche Regel

In Deutschland dürfen Bäume auf Privatgrundstücken in der Regel zwischen 1. Oktober und 28. Februar gefällt werden – außerhalb der Vogelbrutschutz-Saison. Aber: Baumschutzverordnungen der Länder und Gemeinden können davon abweichen.

Bundesländer-Überblick

Bayern: Keine landesweite Baumschutzverordnung. Stammumfang über 80 cm oft genehmigungspflichtig – Vorabfrage bei der Gemeinde empfohlen.

NRW: Sehr strenge Baumschutzsatzungen in Großstädten. Stammumfang über 80 cm in 1m Höhe gemessen – Genehmigung erforderlich. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Berlin: Bäume ab 80 cm Stammumfang genehmigungspflichtig. Antrag mindestens 4 Wochen vor geplantem Fällen. Ersatzpflanzung oft zwingend.

Hamburg: Bäume ab 60 cm Stammumfang auf Privatgrundstücken genehmigungspflichtig. Ausnahmen nur bei Verkehrsgefährdung oder Sachverständigen-Attest.

💡 Tipp: Fragen Sie immer zuerst bei Ihrer Gemeinde nach – kostenlos und verbindlich. Das spart teure Bußgelder.

So gehen Sie vor

  • Stammumfang in 1m Höhe messen
  • Baumschutzverordnung der Gemeinde erfragen
  • Bei Genehmigungspflicht: Antrag + Lageplan + Fotos + Begründung einreichen
  • Wartezeit: 4–6 Wochen
  • Bei abgelehntem Antrag: Sachverständigen-Gutachten einholen