Ein barrierefreies Bad ist keine Luxuslösung – es ist eine medizinische Notwendigkeit und eine Investition in Selbstständigkeit. Die gute Nachricht: Wer die richtigen Förderanträge stellt, bekommt bis zu 4.000 Euro zurück, ohne großen bürokratischen Aufwand.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Zuschuss nach §40 SGB XI hat jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad 1–5. Auch Personen ohne Pflegegrad, aber mit faktischen Mobilitätseinschränkungen, können über die KfW-Bundesbank (Programm 455-B) Zuschüsse erhalten.

Was wird gefördert?

  • Einbau einer bodengleichen Dusche statt Badewanne
  • Montage von Haltegriffen und Stützgriffen
  • Rutschfeste Böden und Duschtrennwand
  • Verbreiterung der Badtür (Mindestbreite 80 cm)
  • Höhenverstellbares Waschbecken und WC mit Aufstehhilfe

⚠️ Wichtig: Der Antrag muss VOR Baubeginn gestellt werden. Wer erst umbaut und dann Antrag stellt, bekommt nichts.

Schritt-für-Schritt: Der Antrag

1. Pflegegrad voraussetzen: Der MDK prüft den Grad. Pflegegrad 1 reicht bereits aus.

2. Antrag VOR Baubeginn stellen: Dies ist das wichtigste Detail. Der Antrag muss vor der ersten Handwerker-Beauftragung bei der Pflegekasse eingegangen sein.

3. Kostenvoranschlag einholen: Ein spezialisierter Fachbetrieb erstellt das Angebot mit den von der Pflegekasse akzeptierten Formulierungen.

4. Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse hat 3 Wochen Zeit. In der Regel kommt die Zusage schneller.

5. Umbau durchführen und Rechnung einreichen: Nach dem Umbau Rechnung und Fotos einreichen – der Zuschuss wird überwiesen.

KfW obendrauf: bis zu 6.250 Euro zusätzlich

Das KfW-Programm 455-B fördert ergänzend bis zu 6.250 Euro (25% von maximal 25.000 Euro). Kombinierbar mit dem Pflegekassen-Zuschuss!